Ein solches Bauteil darf sich nicht lösen. Schaft, Griffstück und Beschlagteile sind im Werk fest gefügt, und wenn sich die Verbindung beim normalen Auf- und Zudrehen öffnet, ist das als Produktionsfehler zu werten und nicht als Bedienfehler — auch dann, wenn der Schaft zuvor etwas fester zugedreht wurde. Ob die Teile geklebt oder gepresst sind, ist von außen nicht abschließend zu beurteilen.
Wichtig ist, das Schreibgerät im vorgefundenen Zustand zu belassen und keinesfalls selbst zu kleben: Klebstoffreste erschweren die fachgerechte Instandsetzung erheblich und können jede Kulanz kosten. Restliche Tinte sollte man vorher entfernen.
Der Weg führt über den autorisierten Fachhändler oder die Montblanc-Boutique, in der das Stück gekauft wurde; von dort wird es zur Reparatur eingeschickt. In vergleichbaren Fällen wurden solche Reparaturen kostenlos ausgeführt, teils weil der Hersteller den Fehler anerkannte, teils weil der Händler die Kosten übernahm. Ein Anspruch darauf besteht außerhalb der Garantiezeit nicht, die Nachfrage lohnt sich aber in jedem Fall, und verbindliche Auskünfte zu den Kosten gibt ohnehin nur die Werkstatt nach Begutachtung.