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An wen kann man Markenpiraterie bei Schreibgeräten und Feuerzeugen melden, und reicht eine geringfügig veränderte Schreibweise des Markennamens, um rechtlich nicht angreifbar zu sein?

Montblanc Fälschungen erkennen FAQ-Eintrag

Markenfälschungen lassen sich direkt über die Kontaktformulare der Hersteller wie Montblanc oder S.T. Dupont melden. Daneben existieren Verbände wie der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (markenpiraterie-apm.de) oder die internationale Alliance for Gray Market and Counterfeit Abatement (AGMA), die jedoch meist nur bei Mitgliedsfirmen tätig werden. Eine geringfügig abweichende Schreibweise (etwa „Dupon" statt „Dupont") schützt rechtlich nicht: Bei hoher Verwechslungsgefahr in derselben Produktgruppe greift weiterhin der Markenschutz, eine Fälschung bleibt eine Fälschung. Schon semantisch ähnliche Bezeichnungen wie „Volkswogen" wurden gerichtlich beanstandet.

Hinweis: Die FAQ-Wissensdatenbank von fountainpen.de basiert auf Sammlerdiskussionen aus über 20 Jahren. Konkrete Marktpreise können veraltet sein — die Methodik bleibt gültig. Zur FAQ-Übersicht ›

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