Der private Besitz von Faelschungen ist in Deutschland nicht strafbar, lediglich Verkauf und gewerblicher Vertrieb sind verboten; eine Boutique darf einem Privatkunden den Stift daher nicht auf eigene Faust einbehalten. Bei Haendlern werden festgestellte Faelschungen jedoch durch Polizei oder Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Auf EU-Ebene haben sich die Eingriffsmoeglichkeiten der Markeninhaber gegenueber Privatpersonen in der juengeren Vergangenheit verschaerft, weshalb ein gewisses Restrisiko besteht und die Rechtslage variieren kann. Sicherer als der Besuch in der Boutique ist daher zunaechst das Posten guter Fotos in einem Sammlerforum, wo Experten anhand von Federdetails, Imprint, Clipring und Tintenleiter eine Echtheitseinschaetzung abgeben koennen.