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Kann man einen Montblanc Limited Anniversary 146 in einer Boutique auf Echtheit pruefen lassen, ohne befuerchten zu muessen, dass eine Faelschung beschlagnahmt wird?

Montblanc Fälschungen erkennen FAQ-Eintrag

Der private Besitz von Faelschungen ist in Deutschland nicht strafbar, lediglich Verkauf und gewerblicher Vertrieb sind verboten; eine Boutique darf einem Privatkunden den Stift daher nicht auf eigene Faust einbehalten. Bei Haendlern werden festgestellte Faelschungen jedoch durch Polizei oder Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Auf EU-Ebene haben sich die Eingriffsmoeglichkeiten der Markeninhaber gegenueber Privatpersonen in der juengeren Vergangenheit verschaerft, weshalb ein gewisses Restrisiko besteht und die Rechtslage variieren kann. Sicherer als der Besuch in der Boutique ist daher zunaechst das Posten guter Fotos in einem Sammlerforum, wo Experten anhand von Federdetails, Imprint, Clipring und Tintenleiter eine Echtheitseinschaetzung abgeben koennen.

Hinweis: Die FAQ-Wissensdatenbank von fountainpen.de basiert auf Sammlerdiskussionen aus über 20 Jahren. Konkrete Marktpreise können veraltet sein — die Methodik bleibt gültig. Zur FAQ-Übersicht ›

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