Ein als Fälschung erkanntes Schreibgerät hat keinen Sammlerwert. Solche Stücke werden in China für Beträge zwischen etwa 50 Cent und einem Euro gehandelt; was ein Vorbesitzer dafür bezahlt hat, spielt für den Wert keine Rolle. Die Frage nach einem Preis erübrigt sich damit ebenso wie die nach dem Modell, denn Fälschungen tragen häufig frei erfundene Bezeichnungen oder kombinieren Merkmale verschiedener Baureihen.

Hinzu kommt, dass der Verkauf von Fälschungen in Deutschland nicht erlaubt ist. Das gilt auch dann, wenn die Schreibgeräte gutgläubig erworben oder geerbt wurden und sie ausdrücklich als Kopie angeboten werden sollen; wer sie einstellt, riskiert Ansprüche des Markeninhabers. Aus einem Nachlass lassen sich solche Stücke also weder verkaufen noch sinnvoll bewerten. Wer sich bei einem geerbten Schreibgerät unsicher ist, lässt es vor einem Verkauf prüfen, am einfachsten in einer Boutique oder bei einem autorisierten Fachhändler; erfahrene Sammler erkennen die verbreiteten Fälschungen meist schon an Imprint, Stern und Feder.