Es handelt sich vermutlich um eine Photoshop-Bearbeitung, mit der bewusst Abweichungen vom Original (z. B. drei statt eines Platinrings, fehlende Federgravur) erzeugt wurden, um markenrechtliche Probleme zu umgehen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers dürfen geschützte Markenartikel nicht in fremder Werbung verwendet werden, da dies als Rufausbeutung gilt; entsprechende Urteile, etwa zu Rolls-Royce, existieren. Solange keine identischen Markenzeichen wie Stern oder Schriftzug verwendet werden und nur eine Anlehnung an das Design erfolgt, bewegen sich Werbetreibende meist im rechtlich zulässigen Bereich. Vergleichbares gilt auch für Werbegeschenk-Kugelschreiber, die häufig optische Anleihen am Meisterstück nehmen.