In dieser Form hat Montblanc den Bohème nie gefertigt. Wird ein Stück als Einzelanfertigung, Individualisierung oder Manufakturarbeit beschrieben und zeigt es dabei ein aufgerautes oder zerkratztes Gravurfeld sowie einen entfernten Kappenstern, handelt es sich nicht um eine Werksausführung, sondern um die nachträgliche Bearbeitung eines Serienmodells durch den Besitzer oder Dritte. Der weiße Stern gehört zu jedem Bohème und wird werksseitig nicht weggelassen; Gravuren führt Montblanc sauber und maschinell aus, nicht als grob überarbeitete Fläche.

Solche Eingriffe sind kein Wertzuwachs, sondern eine Beschädigung. Sie mindern den Sammlerwert erheblich und lassen sich praktisch nicht rückgängig machen, da die betroffenen Bauteile nur komplett ersetzt werden könnten. Werbeformulierungen in Verkaufsanzeigen ersetzen keinen Herkunftsnachweis: Maßgeblich ist, ob das Stück dem dokumentierten Serienstand entspricht. Im Zweifel erteilt nur Montblanc selbst eine verbindliche Auskunft über Echtheit und Werksausführung.