Ein Riss in der Kappe eines Meisterstücks 146 ist kein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Montblanc-Service in Hamburg berechnete 2007 für eine neue Kappe eine Pauschale von 49 Euro; ein schriftlicher Kostenvoranschlag lässt sich anfordern und dient zugleich als Beleg gegenüber dem Verkäufer. Gemessen an Gebrauchtpreisen von seinerzeit gut 100 Euro für ein vollständiges Stück lohnt sich der Austausch also.
Wurde der Schaden beim Kauf verschwiegen, stehen dem Käufer gegenüber einem gewerblichen Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte zu: Er kann Nacherfüllung verlangen, also die Beseitigung des Mangels beziehungsweise die Beschaffung einer intakten Kappe, oder den Kaufpreis mindern. Bei einem privaten Verkäufer ist die Gewährleistung dagegen meist wirksam ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.
Hilfreich ist zudem die richtige Fachsprache, weil sie Beschreibungen und Reklamationen eindeutig macht: Schreibgeräte haben eine Kappe und keinen Deckel, der Ring am unteren Kappenrand heißt Kappenring, das Griffstück vorn Vorderteil.