Hallo Bernd,
Thema Ausschluss von Garantie:
Normalerweise hat man, wenn man von einem gewerblichen Anbieter kauft, Anspruch auf Garantie. D.h. geht der Füllhalter in dieser Zeit aufgrund eines Produktionsfehlers kaputt, kann man ihn zurück geben.
Zum Thema 14-tägiges Rückgaberecht:
Kunden von gewerblichen Anbietern haben ein 14-tägiges Rückgaberecht beim Online-Kauf, d.h. sie können das Produkt ohne Angabe von Gründen zurück geben.
Beides ist aber bei Dir nicht so besonders interessant.
Das LG Trier (Landesgericht Trier, Az. 1 S 21/03) hat aber mal festgestellt, dass der Käufer sich unbedingt auf die Fotos in einer Auktion verlassen können muss, d.h. wenn Du willst, könntest Du sicher auch einklagen, dass Du genau den Füllhalter auf dem Foto bekommst. Das lohnt sich aber bei diesem Streitwert nicht.
Um die Diskussion zusammenzufassen:
Es handelt sich bei Deinem 146er um ein etwas "eigenwilliges" Original, wenn es Dir gefällt und gut schreibt, dann behalte den Füllhalter. Wenn er Dir nicht gefällt, kannst Du den Verkäufer noch mal kontaktieren, denn die Fotos stimmen in der Beschreibung eben nicht.
Das Power-Seller Logo siehst Du, wenn Du beim Verkäufer neben den Bewertungen auf den "mich"-Button klickst.
Viele Grüße
Michael
PS: Allen, die sich beim Thema Online-Auktionen und deren rechtliche Aspekte nicht auskennen, möchte ich die Sonderausgabe der ct wärmstens ans Herz legen. Hier ist noch einmal ausführlich beschrieben, welche Rechte ein Verkäufer ausschließen kann und welche nicht.