Der Zoll prüft in solchen Fällen sowohl die Echtheit der Markenware als auch die Einhaltung des Artenschutzgesetzes bei Tierhäuten wie Krokodil oder Strauß. Bei beidem droht die Einbehaltung der Ware sowie ein Strafverfahren. Sind beide Punkte geklärt, wird die Ware geschätzt und Einfuhr- sowie Umsatzsteuer (zusammen rund 20 Prozent) auf den Schätzwert erhoben. Für Krokodil- und Alligatorenleder ist eine CITES-Artenschutzbescheinigung zwingend erforderlich, die vor der Ausfuhr beantragt werden muss; eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Auch bei nachgewiesen echter Markenware wird die Sendung ohne CITES-Papiere nicht ausgehändigt, und es kann eine Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Der Käufer trägt das Risiko allein, da diese Anforderungen aus der Artikelbeschreibung oft nicht hervorgehen.