Frühere Montblanc-Garantien bezogen sich ab etwa 1950 ausschließlich auf die Federn: Dauergarantie für Meisterstücke, 25 Jahre für die zweite Serie und 10 Jahre für die Goldfedern der dritten Serie. Vor dem Zweiten Weltkrieg ausgesprochene lebenslange Garantien wurden vom Gesetzgeber auf 25 Jahre begrenzt und sind heute abgelaufen; in Einzelfällen wurden auch in den 1950er Jahren noch alte Garantiescheine durch Händler ausgegeben, die jedoch ebenfalls verfallen sind. Heute übliche Lebenslange Garantien etwa anderer Hersteller unterliegen Einschränkungen, insbesondere kann statt Reparatur ein zeitgemäßes Ersatzgerät angeboten werden. Bei Eintritt des Garantiefalls und Vorlage eines belegten Kaufs gibt es eine Reparaturpauschale, die deutlich unter den üblichen Handreparaturkosten liegt. Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind voneinander zu unterscheiden; die Gewährleistung läuft im Verbraucherkauf zwei Jahre, mit Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten.