Hallo zusammen,
nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht, ich will nicht nur Nachteile von Online-Käufen darstellen. Ein Online-Kauf kann hat auch verschiedene Vorteile, z.B. muss er ab einem Warenwert ab 40 Euro keine Kosten für die Rücksendung tragen. Zudem kann der Käufer das Produkt ausgiebig testen OHNE die damit eingehende Wertminderung zahlen zu müssen - siehe Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.11.2010 (Az.: VIII ZR 337/09).
Im Extremfall kann also ein Kunde bei verschiedenen oder einem Händlern/Händler eine Reihe von Schreibgeräten kaufen ... dann testen und das Modell behalten, dessen Feder am besten ist. Streng genommen muss ich also bei einem Online-Händler nicht wissen, welche Federbreite ich bevorzuge. Das Rückporto muss der Händler (ab 40€ Warenwert) auch übernehmen ... und in der aktuellen Ausgabe von "Der Handel" (05/2011 S.8 ) wird zudem darauf hingewiesen, dass der Händler ggf. sogar die Kosten für das Verpackungsmaterial, das der Kunde für die Rücksendung genutzt hat, übernehmen muss (siehe auch Landgericht Berlin Az.: 57 S 11/09).
Ein extremes Beispiel: Man bestellt sich eine seltene Limited Edition ... testet diese in Ruhe und schickt sie zurück. Da der Händler die mit der Probe verbundene Wertminderung (siehe BGH-Urteil oben) nicht auf den Kunden abwälzen kann, bleibt ein dickes Minus beim Händler... und der Kunde ist fein raus. Ich hoffe aber, dass es solche Kunden nicht gibt!
Insofern gebe ich Euch Recht, wenn man rein nach den rechtlichen Aspekten geht, gibt es keinen Unterschied ... im Gegenteil, ein Online-Kunde wäre hier deutlich besser gestellt als ein normaler Kunde im Fachhandel.
ALLERDINGS: Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die von mir oben genannten Negativ-Beispiele einiger Händler sollten verdeutlichen, dass es manche Online-Händler nicht soooo genau nehmen und auch bei offensichtlichen Fällen Probleme entstehen können. Wir hatten ja hier beispielsweise im Forum den Fall, in dem ein Käufer eine defekte Limited Edition bekommen hat und der Verkäufer der Meinung war, der Kunde hätte das Schreibgerät kaputt gemacht ... wie will der Kunde beweisen, dass das Schreibgerät schon […]