Hallo Ben, Hallo Michael,
nach Aussage meiner Steuerberaterin gibt es im Steuerrecht keine konkreten Angaben, wie teuer Bürobedarf (und dazu gehören nun mal Füllfederhalter o.ä.) sein darf, d.h. jeder der Bürobedarf steuerlich absetzten kann, kann theoretisch auch höherwertige Schreibgeräte steuerlich geltend machen.
Allerdings gelten hier die Grundsätze der Plausibilität und der Verhältnismäßigkeit:
Bei einem Selbstständigen, der in einem Beruf arbeitet, in dem oft und regelmäßig Unterschriften auf Dokumenten unter entsprechen "noblen Umständen" zu leisten sind (Anwalt, Notar, Steuerberater, Immobilienmakler u.ä.) ist der Kauf eines höherwertigen Schreibgerätes sicherlich plausibler für das Finanzamt als beispielsweise bei einem Landwirt oder Kfz-Mechaniker.
Und verhältnismäßig sollte der Kaufpreis auch sein: ein edelsteinbesetzter Sammlerfüller im 4- oder gar 5-stelligen Bereich geht sicher kaum durch, ein "Normal-MB" (LeGrand, Classique) schon eher (ist wie bei gewerblich genutzten Kfz bei Selbstständigen: ein kleiner Handwerksmeister wird den Kauf eines RollsRoyce als Firmenwagen dem Finanzamt schwer erklären können). Bei "Liebhaberstücken" macht das Finanzamt sicher nicht mit.
Und wer auf diesem Weg erkennbar versucht seine Sammlung aufzubauen, wird sicher auch auf den Bauch fallen, denn dass jemand z.B. 6 x im Jahr einen neuen Füller braucht, dürfte schwer zu erklären sein.
Letzlich liegt es, wie so häufig, am konkreten Finanzbeamten, der die Steurerklärung bearbeitet, was er als plausibel und verhältnismäßig akzeptiert, da besteht wohl ein grosser Ermessensspielraum.
Beste Grüße, Jürgen