Montblanc tauscht eine nicht passende Feder kostenlos aus, sofern die Originalfeder neuwertig ist und das Schreibgerät zusammen mit dem Garantieschein binnen sechs Wochen eingesendet wird; in der älteren Praxis lag die Frist bei 14 Tagen. Ohne abgestempeltes Serviceheft, Kassenbeleg oder Rechnung kann der Kauf nicht nachgewiesen werden; Kreditkartenabrechnungen werden nicht als Kaufnachweis akzeptiert. Ein Federtausch außerhalb der Frist wird über die reguläre Reparaturpauschale berechnet. Bei Uhren wird Gangabweichung von Montblanc oft mit der Natur mechanischer Werke begründet, was auch in den AGB eine gewisse Toleranz einschließt; Garantieleistungen sind aber zu erbringen. Kulanz ist eine freiwillige Leistung und kein einklagbarer Anspruch; zur Vorbeugung empfiehlt sich das ordnungsgemäße Aufbewahren aller Belege und die Bekanntheit beim heimischen Boutique-Personal.