Die Herstellergarantie von Montblanc setzt einen Nachweis voraus. Vorgesehen ist dafür die vom autorisierten Händler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte im Serviceheft. Fehlen sowohl der Stempel als auch ein Kaufbeleg, besteht kein Garantieanspruch. Liegt immerhin eine Rechnung vor, stehen die Chancen deutlich besser; verbindlich ist das aber nicht, denn bei einem Schreibgerät, das nicht über einen autorisierten Händler oder eine Boutique bezogen wurde, kann der Hersteller die Garantieleistung ablehnen. In der Praxis wird häufig kulant entschieden, verlassen sollte man sich darauf nicht.
Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung: Für sie haftet der Verkäufer, und zwar auch ein gewerblicher Verkäufer im Internet. Wer online bei einem Gewerbetreibenden kauft, sollte deshalb in jedem Fall auf einer ordentlichen Rechnung bestehen und sie zusammen mit dem Serviceheft aufbewahren. Bei Privatkäufen wird die Gewährleistung regelmäßig ausgeschlossen, sodass nur die Herstellergarantie bleibt, sofern sie nachweisbar ist. Für den Gebrauchtkauf heißt das: Ein ausgefülltes Serviceheft und ein Kaufbeleg sind ein handfester Wertfaktor und keine Formalie.