Mit dem Urteil stärkt der EuGH die Rechte der Markenartikelhersteller, indem er die luxuriöse Ausstrahlung als wesentliches Qualitätsmerkmal anerkennt. Damit dürfen Hersteller den Vertrieb hochwertiger Marken stärker steuern, wodurch der Onlinehandel und insbesondere Discount- oder Drittplattformen eingeschränkt werden können. Sammler sehen dies kritisch, weil sich Tendenzen abzeichnen, dass Hersteller den Handel mit eigenen Gebrauchtwaren zurückdrängen wollen und Plattformen wie eBay als Marktplatz gefährdet sind. In der Diskussion wurde daher auch eine eBay-Petition für einen beschränkungsfreien Onlinehandel unterstützt. Den vollständigen Urteilstext stellt der EuGH unter dem Aktenzeichen C-59/08 zur Verfügung.