Der angebotene Montblanc wirkt auf den Bildern authentisch; eine endgültige Beurteilung ist aber nur mit dem Stück in der Hand möglich, daher kann eine schriftliche Echtheitsbestätigung vor dem Kauf sinnvoll sein. eBay-Auktionen dürfen nicht beliebig vorzeitig beendet werden, sondern nur bei triftigem Grund (etwa Beschädigung, Diebstahl oder Irrtum bei der Beschreibung); andernfalls hat der Höchstbietende ein gerichtlich bestätigtes Recht auf den Artikel zum letzten Gebotspreis. Bei einem Beschreibungsfehler ist eine Anfechtung wegen Irrtums möglich, statt die Auktion komplett zu beenden, kann der Verkäufer auch einzelne Gebote streichen und den Text korrigieren. Gegen Spaßbieter existieren mehrere rechtskräftige Urteile zu Gunsten der Verkäufer (etwa AG Bremen 16 C 168/05, LG Aurich 1 S 244/08), sodass eine Klage durchaus erfolgversprechend sein kann.