Hallo Michael,
dank Dir für die Links - muss ich mal durcharbeiten. Bis jetzt bin ich persönlich zwar verschont geblieben, aber man ist ja gerne gewappnet.
Thema vorzeitiges Beenden: Ich lese aus Deiner Antwort, dass Du diese Funktionalität noch nie genutzt hast, oder?
Wenn Du eine Auktion am Laufen hast und sie vorzeitig an den Höchstbietenden verkaufen möchtest, ist das problemlos möglich:
- Unten auf "Übersicht"
- Unter "Hilfreiche Funktionen für Verkäufer" auf "Angebot beenden"
- Jetzt kommt eine neue Maske, Du gibst die Angebotsnummer ein. Hier findest Du auch "Mehr zum Thema", das Dich auf eine Infoseite umleitet.
Zusammengefasst:
- Du kannst aus den bekannten Gründen beenden - also Irrtum respektive Verlust / Beschädigung pliplaplo. In dem Falle empfehle ich dringendst meinen Tipp mit dem Bekannten, der das Endgebot abgibt, um Ärger zu vermeiden. In dem Falle werden alle Gebote gelöscht und gut ist.
- Die zweite Möglichkeit ist die relevante: Du kannst an den aktuell Höchstbietenden verkaufen - das ist explizit so vorgesehen. Und das der Dich verklagen wird, ist ja technisch ausgeschlossen ;)
In letzterem Falle gibt es drei Möglichkeiten:
- Du hast mit ihm vereinbart, dass der Endpreis der Verkaufspreis ist. Da würde mir zwar kein vernünftiger Grund einfallen, aber meinetwegen. In dem Falle läuft alles wie immer
- Du hast mit ihm vereinbart, dass der Endpreis der Verkaufspreis ist - dieser ist aber höher als der aktuelle Preis. In dem Falle kommt wieder der gute Freund zu Zuge. Und der wird dann vom Käufer um 1 Euro überboten. Abwicklung wie immer.
- Du hast mit ihm einen Endpreis, der nicht bei ebay steht, vereinbart. Hier wird es ein wenig kritisch - was macht man, wenn der Käufer dann doch nur den Preis zahlen will, mit dem die Auktion ausgelaufen ist blablabla. Ist mir noch nicht passiert, daher habe ich da keine Erfahrungen.
Insgesamt muss ich aber sagen, dass ich Möglichkeit zwei schon sehr häufig praktiziert habe. Klar, dies setzt voraus, dass man weiß, was das Produkt bringt - das sollte aber selbstverständlich sein.
Und: dies ist explizit von ebay so vorgesehen. Auch aus rechtlicher Sicht sehe ich kein Problem damit, die Auktion voher […]