Der Begriff 'Meisterstück' ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Qualitätsbegriff und kein exklusiv für Montblanc geschützter Markenname; markenrechtlich besteht ein Freihaltebedürfnis, weshalb auch andere Unternehmen damit werben dürfen. Die markenrechtliche Beurteilung kann allerdings im Einzelfall variieren, insbesondere bei sehr ähnlicher Schreibschriftgestaltung könnte das Thema Rufausbeutung diskutiert werden, wie vergleichbare Domain- und Markenstreitigkeiten zeigen. Für die breite Bevölkerung wird 'Meisterstück' zudem nicht primär mit Montblanc assoziiert, sondern allgemein als Auszeichnung handwerklicher Spitzenqualität verstanden, sodass Verwechslungsgefahr meist nicht gegeben ist.