Ein gewerblicher Verkäufer mit mehreren tausend positiven Bewertungen, der gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft, ist vergleichsweise sicher: Wer systematisch Fälschungen vertreibt, fällt bei diesem Geschäftsumfang früher oder später auf. Ein Restrisiko bleibt dennoch. Aussagekräftig sind die üblichen Maßstäbe des Fachhandels, angewandt auf den Onlinekauf: Werden Fragen sachkundig und zügig beantwortet, liegen Serviceheft und Unterlagen bei, gibt es ein Rückgaberecht, und ist der Verkäufer damit einverstanden, dass das Schreibgerät von einem autorisierten Händler geprüft wird? Schon die Reaktion auf diese letzte Frage ist verräterisch.
Die wichtigste Regel lautet, nur zu kaufen, was man versteht. Bei einigen Modellen, etwa dem StarWalker aus Edelharz und bestimmten Bohème-Ausführungen, sind gute Fälschungen auf den meist mäßigen Auktionsfotos nicht vom Original zu unterscheiden; solche Stücke kauft man besser im Fachhandel. Einzukalkulieren ist außerdem, dass Zustandsbeschreibungen häufig zu günstig ausfallen und dass sich die Federbreite beim Gebrauchtkauf praktisch nie aussuchen lässt, weil der weitaus größte Teil der Schreibgeräte mit M angeboten wird. Wer EF oder F bevorzugt, zahlt dafür entweder Aufpreis oder muss die Feder später tauschen lassen.
Wer eine Fälschung erhalten hat, spricht zuerst den Verkäufer an und weist darauf hin, dass der Verkauf von Fälschungen in Deutschland nicht erlaubt ist; häufig wird dann zurückgenommen. Wurde über einen Bezahldienst gezahlt, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.