Das Bewertungsprofil ist aussagekräftiger als sein Ruf, sofern man nicht nur die Zahl der positiven Bewertungen betrachtet, sondern die zurückliegenden Auktionen durchsieht. Misstrauisch machen sollte, wenn ein Verkäufer bislang ausschließlich billige Massenware wie CDs oder Videos abgesetzt, dabei sogar die Versandkosten übernommen und noch nie erfolgreich ein hochwertiges Schreibgerät verkauft hat. Weil im Angebotstext HTML-Code erlaubt ist, lassen sich die echten Bewertungen zudem durch eingebundenen Programmcode überdecken; ein Klick auf das Bewertungsprofil entlarvt das meist. Dabei ist in der Adresszeile des Browsers zu prüfen, ob man sich noch auf den Seiten der Plattform befindet, denn eine Weiterleitung auf eine nachgebaute Seite bleibt sonst unbemerkt.
Für eigene Bewertungen gilt: sachlich bleiben. Beleidigungen und unwahre Behauptungen sind unzulässig, ebenso Vorwürfe, die sich nicht beweisen lassen, etwa die Unterstellung, jemand habe absichtlich ein defektes Schreibgerät verkauft. Wer so bewertet, riskiert eine Anzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede; entsteht dem Bewerteten dadurch ein nachweisbarer finanzieller Schaden, kommt ein Schadensersatzanspruch hinzu.