Ein alter, aber immer noch wirksamer Trick ist es, lediglich die Verpackung zu versteigern. Eine Überschrift wie „Montblanc Meisterstück 146 OVP“ kann bedeuten, dass der Höchstbietende nur die Schachtel oder das Service-Heft erhält; der entscheidende Hinweis versteckt sich dann im Kleingedruckten besonders langer Beschreibungstexte. Wer darauf hereinfällt, kann den Kaufvertrag anfechten, und der Verkäufer macht sich wegen Betrugs nach §263 StGB strafbar.
Vorsicht ist auch bei Angeboten geboten, die mit Herstellerfotos aus Prospekten oder von Internetseiten bebildert sind: Auf solchen Aufnahmen ist das Schreibgerät ideal dargestellt, tatsächliche Mängel des angebotenen Exemplars sind nicht erkennbar. Im Zweifel fragt man nach, ob das Foto wirklich das angebotene Stück zeigt.
Der Hinweis, der Versand könne wegen Lieferzeiten bis zu sechs Wochen dauern, deutet darauf hin, dass der Verkäufer die Ware gar nicht besitzt. Nach den Ebay-Geschäftsbedingungen von 2004 (§8.4) durften nur Artikel angeboten werden, die sich zum Zeitpunkt der Auktion im Besitz des Verkäufers befanden. Versandkosten müssen grundsätzlich angegeben werden; verweist das Angebot auf die Preisliste eines Versanddienstleisters, dürfen auch nur diese Kosten berechnet werden.