Bei Streitwerten von rund 200 Euro scheitert die Durchsetzung berechtigter Ansprüche meist an den Kosten: Einen Rechtsanwalt für einen solchen Fall zu gewinnen, ist schwierig und unwirtschaftlich, und unseriöse Verkäufer kalkulieren genau damit. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind bei Online-Auktionen deshalb zweierlei.
Einen Teilausgleich bietet das Käuferschutzprogramm der Plattform: 2004 waren Käufe bis zu einem Warenwert von 200 Euro abgesichert, bei einem Selbstbehalt von 25 Euro. Häufig endet der Streit in der Praxis mit einer ausgehandelten Preisminderung, die den Käufer gleichwohl Geld kostet. Handelt es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Anbieter, kann zusätzlich die kostenlose Schiedsstelle des Bundesverbands Die Verbraucher Initiative e.V. angerufen werden.
Vorbeugen ist wirksamer: Man bietet bevorzugt bei Verkäufern mit, die man bereits kennt oder die nachweislich schon hochwertige Schreibgeräte erfolgreich verkauft haben. Am sichersten bleibt der Kauf beim Fachhändler.