Nein. Die Plattform stellt lediglich den Marktplatz bereit und prüft die einzelnen Auktionen nicht; der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Eingegriffen wird nur bei offensichtlichen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, dann kann der Verkäufer vom Handel ausgeschlossen werden. In der Praxis geschieht das selten genug, denn selbst eindeutig regelwidrige Angebote, etwa der Verkauf von Plagiaten, werden häufig nicht vorzeitig beendet.

Daraus ergibt sich ein strukturelles Ungleichgewicht: Der Verkäufer ist meist in der besseren Position, weil der Käufer per Vorkasse zahlt, ohne die Ware je gesehen zu haben. Betrüger sind im Nachhinein oft nicht mehr zu ermitteln, Verfahren werden eingestellt, und auch über Kontoverbindung und Nutzerdaten lässt sich nicht jeder Verkäufer greifen. Bei Beträgen um 300 Euro lohnt sich für den Käufer die Einschaltung eines Rechtsanwalts in der Regel nicht, weshalb viele Geschädigte die Sache auf sich beruhen lassen.